Um an der Regenbogen-Schule angemeldet zu werden, bedarf es zuvor einer Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs im Bereich Sprache (AO-SF Verfahren). Dieser wird entweder auf Initiative der Eltern oder der aufnehmenden Grundschule ermittelt. Die Feststellung dieses Unterstützungsbedarfs verläuft in einem dialogischen Verfahren, bestehend aus einer sonderpädagogischen Lehrkraft und einer Grundschullehrkraft. Nach Abschluss des Verfahrens teilen die Gutachter oder Gutachterinnen den Sorgeberechtigten die ermittelten Unterstützungsbedarfe mit und sprechen eine Empfehlung hinsichtlich des Förderortes aus. Der Elternwunsch hinsichtlich der Schule wird ebenfalls dokumentiert. Zum Abschluss dieses Prozesses entscheidet die Schulaufsicht für den Märkischen Kreis über den Unterstützungsbedarf und teilt mit, welche Förderschule oder Schule des Gemeinsamen Lernens die Eltern zur Anmeldung wählen können.
Informationen für Sorgeberechtigte von Lernanfängerinnen und Lernanfängern befinden sich unter Schulanfänger-Informationen.
Weiterhin bieten wir unsere Unterstützungsangebote Schulsozialarbeit und Bildungs- und Teilhabepaket an.
Unsere Schule hat seit vielen Jahren einen Förderverein, der die pädagogische Arbeit stets sinnvoll und großzügig unterstützt.